Absturzsicherung – Was Sie wissen müssen
Häufig kommen Fragen zum Thema Absturzsicherung auf. Viele davon lassen sich leicht beantworten - Einige gehen mit externen Regeln und Regularien einher und sind daher etwas schwieriger zu beantworten. Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst:
Was ist eine Absturzsicherung
Die Bedeutung der Bezeichnung steckt eigentlich schon im Wortstamm. Eine Absturzsicherung sichert Personen vor einem Absturz. Eine Absturzsicherung ist eine Vorrichtung, die geeignet ist, einen Absturz in gefährdeten Bereichen zu verhindern (primäre Absturzsicherung) oder Personen/Material im Sturzfall aufzufangen (sekundäre Absturzsicherung). Gefährliche Bereiche müssen hierbei nicht immer hohe Dächer sein. Teilweise werden auch Fenster, Balkone und andere Bereiche gesichert, die über Absturzkanten verfügen und bei denen die Sturzhöhe zu Verletzungen führen kann.
In den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ist eine Absturzsicherung definiert als „zwangsläufig wirksame Einrichtung, die einen Absturz auch ohne bewusstes Mitwirken der Beschäftigten verhindert, z. B. eine Umwehrung […] oder Abdeckung“
Wer braucht eine Absturzsicherung?
Insbesondere Arbeitsplätze die höhergelegen sind, müssen zum Schutz der Arbeitskräfte mit Absturzsicherungen versehen werden. Hier sind besonders Arbeitsplätze auf Flachdächern zu nennen. Arbeiter die zur Montage (beispielsweise auf dem Bau) oder zu Wartungsarbeiten auf Dachflächen arbeiten, werden über die persönliche Schutzausrüstung (z.B. Seil und Gurt) und Anschlageinrichtungen oder Seilsicherungssysteme gesichert.
Wann ist eine Absturzsicherung erforderlich
Diese Frage ist pauschal schwierig zu beantworten, da in Deutschland verschiedene Vorschriften (DGUV, ASR) einschlägig sein können. Die eindeutigste Regelung (gültig für Bauarbeiten) findet sich hier im Anhang 5.2 Abs.2 ArbStättV:
(2) Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Baustellen verhindern, müssen vorhanden sein:
1.unabhängig von der Absturzhöhe bei
a) Arbeitsplätzen am und über Wasser oder an und über anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,
b)Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,
2. bei mehr als 1 Meter Absturzhöhe an Wandöffnungen, an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen sowie
3. bei mehr als 2 Meter Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen.
In der Regel sind also Vorrichtungen zur Absturzsicherung ab einer Absturzhöhe von 2m nötig. Absturzsicherungen auf Dächern werden meistens ab 3m Absturzhöhe benötigt.
Die Absturzhöhen sind allerdings nicht starr festgelegt und können sich individuell, auch unter Einbeziehung der folgenden Faktoren, unterscheiden.
- Wie hoch ist die Absturzhöhe (Höhenunterschied)?
- Wie groß ist der Abstand zu Absturzkante?
- Wie ist der Untergrund beschaffen, auf dem die Absturzsicherung errichtet werden soll?
- Wie ist der Untergrund der tieferliegenden Fläche beschaffen?
- Sollen Personengruppen oder Individual-Personen geschützt werden?
Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Absturzsicherung genaustens im Voraus planen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Warum Absturzsicherung?
Wie bereits dargelegt, gibt es Vorschriften, die das Anbringen von Vorrichtungen zur Absturzsicherung auf Dächern regeln. Aber auch fernab von Vorschriften sind Absturzsicherungen sinnvoll. Es muss nicht immer der schlimmste Fall eintreten (Absturz) damit sich beispielsweise ein Anschlagpunkt und eine einfache Schutzausrüstung bezahlt macht.
Arbeitskräfte die unter Höhenangst leiden, sich in großer Höhe nicht wohl fühlen oder sehr sicherheitsbedürftig sind, werden mental erheblich entlastet, wenn Sie wissen, dass Sie auch bei einem Sturz „sicher“ sind. Mit einer geeigneten Absturzsicherung kann der Höhenarbeiter sich voll und ganz auf seinen Job konzentrieren, was der Qualität der geleisteten Arbeit zuträglich ist.
Die Frage nach dem „Warum“ erübrigt sich spätestens endgültig dann, wenn ein Absturz erfolgt, und der Höhenarbeiter aufgrund der Absturzsicherung ohne größere Blessuren davonkommt. Denken Sie auch daran, dass eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Absturzsicherungselemente (PSAgA, Anschlageinrichtung, Verbindungsmittel, Halte/Auffanggurt) durchgeführt werden muss, damit einer sicheren Benutzung nichts im Wege steht.
Welche Qualitätsmerkmale gibt es bei Absturzsicherungen?
- In Deutschland benötigen Anschlageinrichtungen (AE) eine bauaufsichtliche Zulassung die von der DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) vergeben wird, damit diese eingesetzt werden können. Diese stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Richtlinien eingehalten werden.
- Für Bestandteile der PSAgA gibt es DIN Normen, die die Mindestqualität sichern. Zu nennen sind hier insbesondere die DIN EN354:2010 sowie die DIN EN 795:1996
Warum ist eine gute Planung wichtig?
Je nach Einsatzgebiet und Zweck der Absturzsicherung schafft eine ausführliche Planung den Grundstein für flächendeckende Sicherheit. Anschlagpunkte als auch Seilsicherungssysteme haben verschiedene Eigenschaften die für unterschiedliche Zwecke besser/schlechter geeignet sind. Daher müssen vorab wichtige Fragen geklärt werden um sich für Maßnahmen entscheiden zu können:
- Kann ein Kollektivschutz umgesetzt werden, oder muss auf den Individualschutz zurückgegriffen werden?
- Wird der Individualschutz als Rückhaltesystem oder als Auffangsystem konzipiert?
- Gibt es Faktoren, die die prinzipielle Verwendung bestimmter Systeme verhindern?
- Wie umfänglich muss die Sicherung ausgestaltet sein?
Lassen Sie sich von unseren Experten bei der Planung beraten und erlangen Sie so den passenden Grad an Sicherheit.
Primäre oder Sekundäre Absturzsicherung?
Primäre Absturzsicherung
Primäre Absturzsicherungen sind Systeme wie beispielsweise Schutzgeländer (für Flachdächer) oder Absperrpfosten, die eher auf eine präventive Wirkungsweise ausgelegt sind. Diese Vorrichtungen sollen verhindern, dass Personen in die Nähe der Absturzkante gelangen bzw. dass es zu einem Absturz kommt. Diese Systeme sind meistens dem Kollektivschutz zuzurechnen.
Sekundäre Absturzsicherung
Im Gegensatz zu primären Absturzsicherungen dienen die sekundären Absturzsicherungen dazu, Personen oder Material im Sturzfall (z.B. Sturz vom Dach) aufzufangen. Bei sekundären Absturzsicherungen kommen in jedem Fall sogennante Anschlageinrichtungen zum Einsatz. Diese können unter anderem Anschlagpunkte und Seilsicherungssysteme auf Flachdächern, und Sicherheitsdachhaken auf Steildächern sein.
Sekundäre Absturzsicherungen entfalten Ihre Wirkung zumeist in Kombination mit der PSAgA, weshalb diese auch dem Individualschutz zuzurechnen sind.
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Sie sind sich unsicher, welches Produkt oder welche Ausrüstung Sie zur Umsetzung Ihrer Absturzsicherung benötigen? Rufen Sie uns doch an, oder senden Sie uns ein Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden für Sie die optimale Lösung!
Glossar
- Absperrpfosten zum Kollektivschutz
- Absturzkante
- Absturzsicherung
- Absturzsicherung Dach
- Absturzsicherung Dacharbeiten
- Absturzsicherung Flachdach
- Absturzsicherung Höhe
- Absturzsicherung mit Geländern
- Absturzsicherung: Leiter mit Steigschutz
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung DIBt
- Anschlageinrichtung
- Anschlagpunkte
- Anseilschutz
- ASR A2.1
- Auffanggerät mitlaufend
- Auffanggurt
- Bandfalldämpfer
- Dachhaken
- DGUV 112-198
- DGUV 112-199
- DGUV 201-056
- DGUV 312-001
- DIN 4426
- DIN EN 795
- Höhensicherungsgerät
- Individualschutz
- Kernmantelseil
- Kollektivschutz
- Mobile Anschlagpunkte
- Persönliche Schutzausrüstung
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
- Planung von Anschlagpunkten auf Flachdächern
- Rückhaltesysteme für Flachdächer
- Seilsystem
- Seitenschutz
- TRBS 2121: Technische Regeln für Betriebssicherheit
- Verbindungsmittel
- Vorschriften für die Absturzsicherung