Leiter zur Absturzsicherung
Leitern sind oft unterschätzte Hilfsmittel, wenn es um Sicherheitsaspekte beim Auf- und Abstieg geht. Ein einziger falscher Schritt oder eine kurze Unachtsamkeit können ernsthafte Folgen nach sich ziehen. Wenn dann noch ungünstige Wetterbedingungen wie Regen, Schnee oder glatte Eisflächen dazukommen, wird die Situation beim Hinauf- oder Hinabsteigen auf der Leiter noch prekärer.
Insbesondere bei fest montierten Leitern ist es daher unerlässlich, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Potenzielle Risiken
- Sturz von der Leiter
- Überanstrengung durch große Steighöhe
- Höhenangst
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht nur die Leiter an sich eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt, sondern auch die Umgebung nach dem Aufstieg auf die Leiter sollte sorgfältig berücksichtigt werden. Personen befinden sich hier in unmittelbarer Nähe zum Abgrund und somit in einem Bereich, der ein Absturzrisiko birgt. Aus diesem Grund sind sowohl an der Leiter selbst als auch im Bereich nach dem Aufstieg angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Technische Vorgaben
Steigleiter
Die Wahl, eine Steigleiter zu verwenden, erfordert eine sorgfältige Überlegung und ist angebracht, wenn der Einbau einer Treppe aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt oder aufgrund der geringen Unfallrisiken nicht notwendig erscheint. Es ist unbedingt zu beachten, dass das Mitführen von Lasten oder Gegenständen auf Steigleitern strikt untersagt ist.
Zu beachten ist:
- Eine sichere und stabile Befestigung der Steigleiter ist von höchster Wichtigkeit.
- Am Ausgangspunkt der Leiter sollte eine robuste Haltevorrichtung angebracht werden.
- Zur sicheren Passage von Personen ist eine automatisch schließende Durchgangssperre erforderlich, die den Standards der umgebenden Geländer entspricht.
- Steigleitern mit einer Absturzhöhe von mehr als 3 Metern benötigen effektive Absturzsicherungen.
- Bei einer Absturzhöhe von über 10 Metern sind zusätzliche Steigschutzvorrichtungen unverzichtbar.
- Steigleitern mit einer Neigung von über 80 Grad zur Waagerechten sollten in Abständen von höchstens 10 Metern mit Ruhebühnen ausgestattet sein.
- Zudem ist es entscheidend, dass Steigleitern ausreichend stabil und rutschfest sind.
- Die Abstände zwischen den Stufen oder Sprossen müssen gleichmäßig sein.
- Ein empfohlener Holmabstand beträgt 500 mm, mit akzeptablen Abständen zwischen 350 und 600 mm.
- Der empfohlene Sprossenabstand liegt bei 250 mm, jedoch sind auch Abstände zwischen 225 und 300 mm möglich.
- Der Abstand zwischen den Sprossen und der Befestigungsfläche darf keinesfalls unter 150 mm liegen.
- Vierkantsprossen sollten eine Auftrittsbreite von mindestens 20 mm haben.
- Es wird dringend empfohlen, Rundsprossen zu meiden, da sie eine geringere Rutschfestigkeit aufweisen sollten. Der Durchmesser der Sprossen sollte mindestens 25 mm betragen.
Absturzsicherung
- Es ist unabdingbar, dass eine durchgängige Rückenabsicherung vorhanden ist, die spätestens in einer Höhe von 3 Metern über der Standfläche oder 2,2 Metern über Bühnen oder Podesten installiert wird.
- Zusätzliche Bauteile oder Streben, die sich höchstens 700 mm von der Vorderkante der Sprossen entfernt befinden und aufgrund ihrer Anordnung und Beschaffenheit in der Lage sind, den oben genannten Rückenschutz wirksam zu ersetzen, können in Betracht gezogen werden.
- Selbst bei Leitern, die weniger als 3 Meter lang sind, kann die potenzielle Absturzhöhe über 5 Metern liegen. Dies ist der Fall, wenn von einem ungesicherten Abschnitt der Leiter ein Sturz über die Bühnenkante oder das Bühnengeländer möglich ist. Eine mögliche Sicherheitsmaßnahme, um Personen vor einem Sturz über das Bühnengeländer hinaus zu schützen, könnte beispielsweise die Verlängerung des Rückenschutzes durch Verbindungsstäbe sein.
Leitern, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, können durch ein zusätzliches Element ergänzt werden. Dieses Element liegt am Gebäude auf und sorgt für zusätzliche Stabilität.
Steigschutzeinrichtung
- Es ist erforderlich, dass die Sicherheitsvorrichtung aus Material hergestellt wird, das gegen Korrosion geschützt ist.
- Ruhebühnen sollten in einem Abstand von 25 Metern vorhanden sein, um eine sichere Rastmöglichkeit zu bieten.
- Die Installation einer geprüften Steigschutzeinrichtung ist notwendig. Die Führungsvorrichtungen sollten dabei ohne horizontale Zugkraft funktionieren.
- Die Schienensysteme für den Steigschutz müssen über den höchsten Standplatz hinausreichen.
Weitere Vorgaben
Betrieb:
- Steigleitern sind für ihren vorgesehenen Zweck zu nutzen, ungeeignete Aufstiege dürfen nicht verwendet werden.
- Beschädigte Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen sollten nicht in Betrieb genommen werden.
Reparatur/Wartung:
- Reparaturen sollten ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.
Prüfungen:
- Regelmäßige Überprüfungen auf ordnungsgemäßen Zustand von Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen sind von einer befugten Person im Auftrag des Unternehmens durchzuführen.
Anforderungen an das Personal:
- Nur Personen ohne Höhenangst, mit Schwindelfreiheit und ohne Kreislaufprobleme sollten die Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen nutzen.
Persönliche Schutzausrüstung:
- Die Auswahl der Schutzausrüstung sollte anhand der Risikobewertung erfolgen. Besonders bei der Benutzung des Steigschutzes ist das Tragen eines Sicherheitsgeschirrs empfehlenswert.
Vorteile einer Absturzsicherung
- Kontinuierlicher Schutz während des Auf- und Abstiegs entlang der Leiter wird durch die Verwendung von individuellen Sicherheitslösungen in Verbindung mit der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gewährleistet.
- Ein sicherer Übergang von der Leiter auf das Dach wird durch die Kombinierbarkeit unserer Sicherungslösungen sichergestellt.
- Nach dem Aufstieg entlang der Leiter ermöglicht das Produkt eine gesicherte Fortbewegung entlang der Absturzkante eines Flachdachs.
Herausforderungen und Risiken
- Rutschgefahr: Die Möglichkeit eines Sturzes steigt, insbesondere bei rutschigen Bedingungen durch etwaige Fehltritte oder ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen oder Schnee. Aus diesem Grund ist eine durchgängige Absturzsicherung unverzichtbar.
- Übertritt von der Leiter zum Dach: Hierbei ist besondere Achtsamkeit geboten, da die Sicherung gegen Absturz oft an der Leiter endet. Der Übergang stellt somit eine spezielle Gefahrenquelle dar. Es existieren Lösungen, die einen sicheren Übergang auf das Dach ermöglichen.
- Absturzkanten: Beim Aufstieg zur Leiter auf ein Flach- oder Steildach befindet sich die Person in einem potenziell gefährlichen Bereich mit Absturzrisiko. Auch an dieser Stelle ist eine angemessene Sicherung von entscheidender Bedeutung.
Das können wir für Sie tun
Haben Sie Fragen bezüglich unserer Absturzsicherungslösungen oder benötigen Sie professionelle Ratschläge zur effektiven Planung? Zögern Sie nicht, unseren kostenfreien Beratungsservice in Anspruch zu nehmen.
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu Normen, rechtlichen Bestimmungen, Planungsdetails, Installationen und Dokumentationen zu klären.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Glossar
- Absperrpfosten zum Kollektivschutz
- Absturzkante
- Absturzsicherung
- Absturzsicherung Dach
- Absturzsicherung Dacharbeiten
- Absturzsicherung Flachdach
- Absturzsicherung Höhe
- Absturzsicherung mit Geländern
- Absturzsicherung: Leiter mit Steigschutz
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung DIBt
- Anschlageinrichtung
- Anschlagpunkte
- Anseilschutz
- ASR A2.1
- Auffanggerät mitlaufend
- Auffanggurt
- Bandfalldämpfer
- Dachhaken
- DGUV 112-198
- DGUV 112-199
- DGUV 201-056
- DGUV 312-001
- DIN 4426
- DIN EN 795
- Höhensicherungsgerät
- Individualschutz
- Kernmantelseil
- Kollektivschutz
- Mobile Anschlagpunkte
- Persönliche Schutzausrüstung
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
- Planung von Anschlagpunkten auf Flachdächern
- Rückhaltesysteme für Flachdächer
- Seilsystem
- Seitenschutz
- TRBS 2121: Technische Regeln für Betriebssicherheit
- Verbindungsmittel
- Vorschriften für die Absturzsicherung