Seitenschutz

Temporärer Seitenschutz

Um Absturzkanten auf Baustellen wirksam zu sichern, kommt ein temporärer Seitenschutz zum Einsatz. Dieser besteht aus maßgefertigten oder vorgefertigten Bauteilen wie Pfosten, Holmen und Bordbrettern, deren Anforderungen in der Norm EN 13374 festgelegt sind.

Schutzgeländer sind kollektive Schutzeinrichtungen, die allen Personen auf dem Dach gleichermaßen Schutz bieten. Sie werden daher gegenüber individuellen Schutzmaßnahmen mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bevorzugt.

Klassifizierung der Seitenschutzsysteme

Seitenschutzsysteme werden in verschiedene Schutzklassen unterteilt, um den spezifischen Anforderungen und Belastungen gerecht zu werden:

  • Schutzklasse A: Diese Klasse ist für Situationen ausgelegt, in denen statische Lasten auftreten, beispielsweise durch Anlehnen, Festhalten, Gegenlaufen oder Gegenfallen. Das System gewährleistet Stabilität und Sicherheit in solchen Szenarien.
  • Schutzklasse B: Hierbei handelt es sich um Systeme, die sowohl für statische Lasten als auch für geringfügige dynamische Lasten ausgelegt sind. Dazu zählen Aktivitäten wie Anlehnen, Festhalten, Gegenlaufen, Gegenfallen oder Anprallen nach dem Abgleiten auf geneigten Flächen.
  • Schutzklasse C: Diese Klasse ist speziell darauf ausgerichtet, großen dynamischen Lasten standzuhalten, die durch das Fallen oder Abgleiten auf stark geneigten Flächen verursacht werden können. Solche Systeme bieten robusten Schutz in anspruchsvollen Umgebungen.

Sicherheitsanforderungen an Seitenschutzsysteme

Die Anforderungen an Seitenschutzsysteme sind präzise formuliert, um eine effektive Absicherung zu gewährleisten:

  • Unabhängig von der Gestaltung müssen alle Seitenschutzsysteme eine Mindesthöhe von 1 m aufweisen. Unten ist ein Bordbrett mit einer Höhe von mindestens 150 mm erforderlich, es sei denn, die Fläche ist mit einer Attika von mindestens 150 mm Höhe versehen.
  • Der Abstand zwischen zwei Abschnitten des Seitenschutzes darf bei Unterbrechungen maximal 120 mm betragen.
  • Bei einem Seitenschutz der Klasse A mit Knieleisten (Zwischenholm) müssen diese so konstruiert sein, dass eine Kugel mit einem Durchmesser von 470 mm nicht hindurchpasst. Bei senkrecht angeordneten Stäben als Alternative dürfen diese einen maximalen Abstand von 250 mm haben.
  • Für Seitenschutzsysteme der Klasse B darf, unabhängig von der Ausführung, keine Kugel mit einem Durchmesser von 250 mm hindurchpassen. Systeme mit Zwischenholmen erfordern daher mehrere übereinander angeordnete Holme.
  • Der Winkel zwischen Dachfläche und Seitenschutz muss bei Klassen A und B zwischen 75° und 105° liegen.
  • Für einen Seitenschutz der Klasse C darf keine Kugel mit einem Durchmesser von 100 mm hindurchpassen. Die Ausrichtung des Seitenschutzes muss zwischen der Senkrechten und einer Linie im rechten Winkel zur Dachoberfläche erfolgen, um höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen.

Ihre Vorteile mit unseren Schutzgeländer-Systemen

Entdecken Sie die zahlreichen Vorteile unserer Schutzgeländer-Systeme:

  • Selbsttragendes Design: Speziell konzipiertes Seitenschutzsystem für den Einsatz auf Flachdächern.
  • Geprüfte Sicherheit: Unsere Systeme sind gemäß EN 13374 Klasse A geprüft und zertifiziert.
  • Normerfüllung: Erfüllt die Anforderungen der DGUV-I 201-056 und der ÖNORM B3417.
  • Einfache Montage: Schnelle und wirtschaftliche Montage durch innovative Steckverbindungen (Plug & Safe).
  • Geringe Stolpergefahr: Minimierung der Stolpergefahr durch lediglich 5 cm hohe Kontergewichte (handelsübliche Betongehwegplatten).
  • Optimale Höhe: Geländerhöhe von 1,10 m für maximale Sicherheit.
  • Flexibler Pfostenabstand: Pfostenabstand von bis zu 2,5 m möglich.
  • Vielseitiger Einsatz: Einsetzbar auf Flachdächern bis zu einer Neigung von 10°.
  • Zeitsparende Montage: Schnelle und unkomplizierte Montage durch vormontierte Systemkomponenten.
  • Dachdurchdringungsfrei: Gewährleistet eine sichere Nutzung ohne Dachdurchdringung.
  • Beliebig erweiterbar: Möglichkeit zur beliebigen Verlängerung des Systems.
  • Variable Gestaltung: Durch flexible Ecken können alle Winkel realisiert werden.
  • Anpassungsfähig: Freies Ende oder Wandabschluss möglich.
  • Unebenheitsausgleich: Ausgleich von Unebenheiten, Stufen oder anderen Höhenunterschieden auf dem Dach mit flexiblen Winkelelementen möglich.

Passende Produkte

Entdecken Sie unsere hochwertigen Produkte, die perfekt auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt sind:

Warum werden Geländer und Bordbretter verwendet?

Geländer und Bordbretter spielen eine entscheidende Rolle als essenzielle Komponenten von Systemgerüsten und Dachfanggerüsten, zusätzlich zu den üblichen Fassadengerüsten. Die Anwesenheit von Geländern an mindestens zwei Seiten eines Gerüsts ist unerlässlich, um die Sicherheit des Gerüsts zu gewährleisten.

Geländer und Bordbretter dienen als vorrangige Maßnahmen zur Grundsicherung von Gerüsten. Sie verhindern effektiv das Herausfallen von Gerüstteilen, Werkzeugen und Ausrüstung, und schützen das auf dem Gerüst arbeitende Personal vor gefährlichen Abstürzen.

INFO: Wie hoch muss ein Bordbrett sein?

Das Bordbrett, auch als Fußleiste bekannt, muss eine Mindesthöhe von 5 cm aufweisen. Diese Vorschrift trägt dazu bei, eine effektive Sicherheitsbarriere zu schaffen und Unfälle zu verhindern.

Was versteht man unter dreiteiligem Seitenschutz?

Ein dreiteiliger Seitenschutz bildet eine essenzielle Sicherheitsvorrichtung für Gerüste, zusammengesetzt aus einem Geländer, einem Zwischenholm und einem Fußschutz. Diese Schutzmaßnahme wird entlang der Kanten des Gerüsts installiert, um potenzielle Sturzgefahren wirksam zu minimieren.

INFO: Ausnahmen bei der Verwendung

Es gibt spezifische Situationen, in denen von der Verwendung des dreiteiligen Seitenschutzes abgewichen werden kann, beispielsweise, wenn das Gerüst innerhalb eines Gebäudes aufgestellt wird oder alternative Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Dennoch ist eine gründliche Risikobewertung unabdingbar, um sicherzustellen, dass die Sicherheit der Arbeiter und der Öffentlichkeit in jeder Situation angemessen gewährleistet ist.

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