Auffanggurte für die Arbeitssicherheit
Auffanggurte zählen zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und werden direkt am Körper getragen. Die Gurte werden verwendet, um eine zu sichernde Person über ein Verbindungsmittel von absturzgefährdeten Bereichen fernzuhalten, oder Personen bei einem erfolgten Absturz abzufangen und somit den Aufschlag auf den Boden zu verhindern. Die Auffanggurte dienen damit der Absturzsicherung von Personen.
Auffanggurt nach DIN EN 361
In der DIN EN 361 wird genau umrissen, was einen Auffanggurt ausmacht. So wird definiert:
„Auffanggurte nach DIN EN 361 sind Körperhaltevorrichtung und Bestandteil eines Auffang-systems, bestehend aus Gurtbändern, die den Körper umschließen. Ein Auffanggurt fängt bei bestimmungsgemäßer Benutzung die stürzende Person auf, überträgt die auftreten-den Kräfte auf geeignete Körperteile und hält den Körper in einer aufrechten Lage.“
Auffanggurt Lebensdauer
Auffanggurte sind nicht für die Ewigkeit gemacht. Selbst wenn ein Auffanggurt im Laufe seiner Verwendung keiner Belastung, z.B. in Folge eines Absturzes, ausgesetzt wird altert dieser.
Auffanggurte altern unter anderem durch Faktoren wie Verschmutzung, Sonneneinstrahlung, falsche Lagerung oder Einwirkung von Feuchtigkeit. Daher müssen Auffanggurte regelmäßig geprüft werden. Eine Prüfung muss mindestens 1x im Jahr erfolgen und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die durchschnittliche Lebensdauer eines Auffanggurts beläuft sich auf ca. 6 Jahre. Je nachdem wie stark dieser beansprucht wurde, kann sich die Lebensdauer aber stark verkürzen.
Auffanggurt – Wer darf prüfen?
Die jährliche Prüfung wird von speziell ausgebildeten Sachverständigen durchgeführt. Diese Sachverständigen erhalten eine Ausbildung um Mängel und Abnutzungserscheinungen erkennen und beurteilen zu können. Der Prüfer, der immer im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, stellt bei der erstmaligen Prüfung ein sogenanntes Prüfbuch aus, in dem die Folgeprüfungen ebenfalls erfasst werden. Prüfer reagieren in der Regel kritisch auf No-Name Produkte ohne entsprechende Zulassung/Zertifizierung, und das zu Recht! Der Auffanggurt muss im Notfall hohe Kräfte aushalten und sollte daher von exzellenter Qualität sein damit die Funktion als Absturzsicherung erfüllt werden kann.
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Glossar
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- DGUV 112-198
- DGUV 112-199
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- DGUV 312-001
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