Was bedeutet bauaufsichtliche Zulassung?
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird von der DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) vergeben und regelt in Deutschland die Verwendung von Absturzsicherungen und Anschlageinrichtungen, die für einen langfristigen Verbleib auf dem Gebäude konzipiert und eingesetzt werden. Liegt keine abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vor, kann das jeweilige Produkt nur mit einer individuellen und zeitintensiven Prüfung durch die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) verwendet werden.
Warum gibt es die bauaufsichtliche Zulassungen?
Damit nicht ständig Zustimmungen im Einzelfall erteilt werden müssen, kann für ein Produkt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bei der DIBt beantragt werden. Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sichern ab, dass das Produkt gewisse sicherheitsrelevante Eigenschaften und Aspekte erfüllt. Die abZ hat in der Regel eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach beim Institut erneuert werden.
Warum benötigen Anschlageinrichtungen und Absturzsicherungen eine ABZ?
Da die abZ sicherstellt, dass sicherheitsrelevante Aspekte eingehalten werden und Absturzsicherungen und Anschlageinrichtungen nicht durch DIN Normen geregelt und geprüft werden, schafft man für den Kunden durch das sogenannte Übereinstimmungskennzeichen (auch als Ü-zeichen bekannt) eine Art Gütesiegel. Das Ü-Zeichen bestätigt, dass die Produkte in Ihrer Bauweise den getesteten und zugelassen Produkten entsprechen und daher bedenkenlos verwendet werden können. Weiterhin entfällt eine teure Entscheidung im Einzelfall.
Welche Produkte Gegen Absturz brauchen eine (DIBt) bauaufsichtliche Zulassung?
Anschlagpunkte und Seilsicherungssysteme benötigen zurzeit eine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt. Bei Anschlagpunkten und Seilsicherungssytemen soll durch die abZ sichergestellt werden, dass die Verbindung zum Montageuntergrund stabil und jeder Zeit gegeben ist. Dies sorgt letztlich für die Sicherheit der zu schützenden Höhenarbeiter.
Bestätigung der Übereinstimmung
Wie wird die Übereinstimmung der gefertigten Produkte mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen geprüft? Hier kommen zwei Verfahren zum Einsatz. Zum einen bedarf es einer werkseigenen Produktionskontrolle und zum anderen einer regelmäßigen Fremdüberwachung inklusive einer Erstprüfung der Bauprodukte.
Da sowohl die werkseigene Produktionskontrolle, als auch die Fremdüberwachung die Ergebnisse festhält und protokolliert, wird eine gleichbleibende Fertigung und Qualität gewährleistet.
Unsere DIBt-Zulasssungen finden Sie in unserer Download-Sektion.
Glossar
- Absperrpfosten zum Kollektivschutz
- Absturzkante
- Absturzsicherung
- Absturzsicherung Dach
- Absturzsicherung Dacharbeiten
- Absturzsicherung Flachdach
- Absturzsicherung Höhe
- Absturzsicherung mit Geländern
- Absturzsicherung: Leiter mit Steigschutz
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung DIBt
- Anschlageinrichtung
- Anschlagpunkte
- Anseilschutz
- ASR A2.1
- Auffanggerät mitlaufend
- Auffanggurt
- Bandfalldämpfer
- Dachhaken
- DGUV 112-198
- DGUV 112-199
- DGUV 201-056
- DGUV 312-001
- DIN 4426
- DIN EN 795
- Höhensicherungsgerät
- Individualschutz
- Kernmantelseil
- Kollektivschutz
- Mobile Anschlagpunkte
- Persönliche Schutzausrüstung
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
- Planung von Anschlagpunkten auf Flachdächern
- Rückhaltesysteme für Flachdächer
- Seilsystem
- Seitenschutz
- TRBS 2121: Technische Regeln für Betriebssicherheit
- Verbindungsmittel
- Vorschriften für die Absturzsicherung