Anschlageinrichtung

Anschlageinrichtungen in der Absturz­si­cher­ung - Definition

Anschlageinrichtungen werden in der DGUV Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ vom Mai 2011 als Bestandteil von persönlichen Absturzschutzsystemen definiert. Absturzschutzsysteme bestehen aus einer Körperhaltevorrichtung (Auffanggurte/Haltegurte) und einem Befestigungssystem (Verbindungsmittel, Auffanggeräte, Höhensicherungsgeräte, Falldämpfer, Anschlageinrichtung).

Die Anschlageinrichtung ist ein System aus mindestens einem (temporären) Anschlagpunkt, über den die Verbindung zwischen Sicherungssystem und Bauwerk/Konstruktionsstruktur hergestellt wird. Anschlageinrichtungen sind häufig dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden, können aber auch temporär angebracht und verwendet werden.

Eine weitere Definition findet sich in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" in der Anschlageinrichtungen als

"Bestandteile in Auffang-, Rückhalte- oder Arbeitsplatzpositionierungssystemen"

beschrieben werden.

Eine umfassendere Definition findet sich in der DIN 795 - Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen:

"Anordnung von Einzelteilen mit einem oder mehreren Anschlagpunkt(en) oder beweglichen Anschlagpunkten,
die ein Befestigungselement aufweisen kann, die dafür vorgesehen ist, als Teil eines persönlichen
Absturzschutzsystems verwendet zu werden, die dafür vorgesehen ist, von der baulichen Einrichtung entfernt
werden zu können und Teil des Anschlagsystems zu sein
"

Temporäre und permanente Anschlageinrichtungen

Temporäre Anschlageinrichtungen sind nicht fest mit dem Bauwerk/Untergrund verbunden und werden nach Benutzung wieder entfernt. Beispiele mobiler Anschlagpunkte sind: Dreibeine, Trägerklemmen oder Anschlageinrichtungen auf Eigengewichtsbasis.

Dem gegenüber stehen die permanenten Anschlageinrichtungen, die für den dauerhaften Verbleib gedacht sind. Dazu zählen beispielsweise: Ringschrauben, Seil- und Schienensysteme, Einzel-Anschlagpunkte oder Sicherheitsdachhaken. Diese werden in der DGUV Präventionsleitlinie auch als “Anschlageinrichtungen als Bestandteil einer baulichen Anlage/Maschine” bezeichnet.

Bewegliche und starre Anschlageinrichtungen

In der DGUV Information 201-056 “Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern” wird zudem zwischen beweglichen und starren Anschlageinrichtungen unterschieden.

Die starren Anschlageinrichtungen basieren dabei auf Anschlagpunkten mit einer einzigen Öse. Die beweglichen Anschlageinrichtungen bezeichnen Schienen- und Seilsysteme, bei denen der Anwender sich an einem Gleiter befestigt. Dieser Gleiter kann sich entlang der Anschlageinrichtung bewegen und erhöht damit den Bewegungsspielraum des Anwenders beträchtlich.

Unterschied Anschlageinrichtungen und Anschlagmöglichkeiten

Der Begriff der Anschlagmöglichkeiten beschreibt nach DGUV Regel 112-198 ausreichend tragfähige Bestandteile baulicher Anlagen, Maschinen oder Einrichtungen zum Zweck der temporären Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). In Frage kommen beispielsweise Holzbalken, Stahlträger und Rohrkonstruktionen bei denen sich das Auffangsystem nicht unbeabsichtigt von der Anschlagmöglichkeit lösen kann und mindestens 6kN in die Konstruktion ableiten kann.


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