Kollektivschutz

Was ist ein Kollektivschutz

Kollektivschutz und individueller Schutz stellen zwei grundlegend verschiedene Ansätze dar, um Personen vor potenziellen Gefahren zu schützen, insbesondere in arbeitsbezogenen Umgebungen. Während individueller Schutz sich auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA) konzentriert, die von einzelnen Arbeitern getragen wird, zielt Kollektivschutz darauf ab, eine Gefahr für alle Personen in einem bestimmten Bereich zu eliminieren oder zumindest stark zu reduzieren.

Der Kerngedanke des Kollektivschutzes liegt darin, dass die Sicherheitsmaßnahmen nicht nur eine Einzelperson, sondern alle Anwesenden in einem Gefahrenbereich schützen sollen. Dies bedeutet, dass keine individuellen Anpassungen oder Ausrüstungen erforderlich sind, um den Schutz zu gewährleisten. Typische Anwendungen von Kollektivschutz umfassen Maßnahmen wie Schutzgeländer, Auffangnetze, Absperrungen, Gerüste oder Seitenschutzvorrichtungen, die in absturzgefährdeten Bereichen wie Dächern, Brücken, Treppen oder großen Maschinen installiert werden.

Gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) wird kollektiver Gefahrenschutz individuellem Gefahrenschutz bevorzugt, sofern möglich. Dies liegt daran, dass Kollektivschutz nicht nur effektiver, sondern auch praktischer ist, da er weniger von menschlichem Verhalten oder individuellem Handeln abhängig ist. Insgesamt fördert Kollektivschutz eine sicherere Arbeitsumgebung, indem es die potenziellen Risiken für alle Beteiligten reduziert, ohne die Produktivität oder Flexibilität der Arbeitnehmer einzuschränken.

Gesetze, Verordnungen und Normen für Absturz­si­cher­ungen auf Dächern

In Deutschland regeln verschiedene Gesetze, Verordnungen und Normen die Anforderungen an Absturz­si­cher­ungen auf Dächern.

  • Zu den wichtigsten zählen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV), die allgemeine Vorgaben zum Arbeitsschutz enthalten.
  • Spezifischere Bestimmungen bieten die Bauarbeitsverordnung (BauAV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStV), die den Gesundheitsschutz auf Baustellen und Arbeitsstätten regeln.
  • Normen wie DIN EN 13374, DIN EN ISO 14122-3 und DIN 4426 geben detaillierte Anforderungen und Prüfverfahren für temporäre und permanente Absturz­si­cher­ungen vor.

Angesichts der Vielfalt der Regelungen ist es ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen und stets die aktuellen Fassungen der Vorschriften zu berücksichtigen.

KOLLEKTIVSCHUTZ KANN PRIMÄRER ABSTURZSICHERUNG ZUGERECHNET WERDEN

Kollektivschutzmaßnahmen lassen sich weiterhin der Gruppe der primären Absturz­si­cher­ungen zurechnen. So wird durch Kollektivschutzmaßnahmen ein Abstürzen von Personen verhindert. Sekundäre Absturz­si­cher­ungen fangen den Sturz auf und verhindern den gefährlichen Aufprall auf dem Boden.

Anwendungsbereiche des Kollektivschutzes

Kollektivschutz findet in einer Vielzahl von Bereichen Anwendung, um Menschen vor Abstürzen zu schützen. Im Folgenden einige Beispiele:

  • Flachdächer: Kollektive Absturz­si­cher­ungssysteme wie Geländer, Brüstungen oder Netze verhindern, dass Personen von Dächern mit einer Neigung bis zu 20 Grad abstürzen.
  • Maschinen: Schutzumhausungen, Verriegelungen und Sicherheitseinrichtungen an Maschinen schützen Personen davor, in gefährliche Maschinenbereiche zu gelangen oder von beweglichen Teilen getroffen zu werden.
  • Lichtkuppeln und Lichtbänder: Geländer oder Abdeckungen rund um Lichtkuppeln und Lichtbänder verhindern, dass Personen hindurchfallen.
  • Fluchtwege: Geländer oder Stege auf Flachdächern ermöglichen eine sichere Flucht im Falle eines Brandes oder anderer Notfälle.
  • Steigleitern: Seitenschutz an Steigleitern verhindert, dass Personen beim Übertritt vom Dach auf die Leiter abrutschen oder fallen.

In der Praxis können verschiedene Kollektivschutzmaßnahmen miteinander kombiniert werden, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. So kann beispielsweise ein Flachdach mit einem Geländer und zusätzlich mit einem Auffangnetz gesichert werden.

Vor- und Nachteile von Kollektivschutz

Vorteile

  • Rundumschutz: Kollektivschutzsysteme sichern alle Personen auf einem Bereich gleichzeitig ab, was im Vergleich zu individueller Schutzausrüstung (PSA) einen umfassenderen Schutz bietet.
  • Höhere Konzentration: Durch den Kollektivschutz können sich die Mitarbeiter voll und ganz auf ihre Arbeit konzentrieren, da sie sich nicht um ihre eigene Absturz­si­cher­ung kümmern müssen.
  • Keine Dachdurchdringung: Im Gegensatz zu PSA, die oft am Dach befestigt werden muss, erfordert Kollektivschutz in der Regel keine Durchdringung der Dachhaut. Dies kann die Abdichtung des Daches schützen und das Risiko von Leckagen verringern.
  • Geringere Wartung: Kollektivschutzsysteme erfordern in der Regel weniger Wartung als PSA.
  • Höhere Akzeptanz: Kollektivschutzsysteme werden von Arbeitnehmern oft besser akzeptiert als PSA, da sie als weniger umständlich und einschränkend empfunden werden.

Nachteile

  • Höhere Anschaffungskosten: Die Anschaffungskosten für Kollektivschutzsysteme sind in der Regel höher als für PSA.
  • Optische Beeinträchtigung: Kollektivschutzsysteme können die Optik des Gebäudes beeinträchtigen.
  • Nicht immer möglich: In einigen Fällen ist die Installation von Kollektivschutzsystemen aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich oder nicht sinnvoll.
  • Schattenwurf: Bei Photovoltaik-Anlagen kann Kollektivschutz zu Schattenwurf auf die Module führen und so den Ertrag verringern.
  • Geringere Flexibilität: Kollektivschutzsysteme sind in der Regel weniger flexibel als PSA und können nicht an alle Situationen angepasst werden.

Wenn kein Kollektivschutz möglich ist

Ist die Umsetzung von Kollektivschutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend, kommt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz.

Die Auswahl und Verwendung von PSAgA muss immer durch eine sachkundige Person erfolgen. Die gesetzlichen Vorgaben und die Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind strikt zu beachten.

Kollektivschutz macht Ausrüstung obsolet

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal des Kollektivschutz- und des Individualschutzes ist die benötigte Ausrüstung. So sind Personen die auf einem Flachdach unterwegs sind, über den Kollektivschutz auch ohne Anlegen der PSAgA geschützt. Sind auf einem Dach nur Individualschutzmaßnahmen vorhanden, bedarf es zwingend der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.

Unsicher welches Schutzsystem Sie benutzen sollten? Sie wissen nicht ob für Ihr Projekt eher Kollektivschutz oder Individualschutz in Frage kommt? Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und lassen Sie sich von unseren fachkundigen Mitarbeitern beraten. Wir finden die perfekte Lösung und die richtige Absturz­si­cher­ung für Sie.


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